Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Kabinett gibt grünes Licht
Die Bundesregierung akzeptiert den Glyphosat-Beschluss des Bundesrates. Die Maßgaben der Länderkammer sind redaktioneller Art. Eine Lockerung der Anwendungsverbote in Wasserschutzgebieten und in Naturschutzgebieten hatte der Bundesrat abgelehnt.
Die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung tritt in Kraft.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (19.6.) die Maßgaben akzeptiert, unter denen der Bundesrat die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen hat. Die Forderungen der Länderkammer sind ausschließlich redaktioneller Art. Ausschussempfehlungen, geltende Anwendungsbeschränkungen für glyphosathaltige Herbizide zu lockern, fanden in der Plenarsitzung am Freitag (14.6.) keine Mehrheit. Damit wird weder das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten aufgehoben, noch der Einsatz in Gebieten erlaubt, die für die Natur wichtig sind. Die "Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" kann damit wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Sie löst die seit Jahresbeginn per Eilverordnung erlassenen befristeten Glyphosat-Regelungen ab. AgE
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Kabinett gibt grünes Licht
Die Bundesregierung akzeptiert den Glyphosat-Beschluss des Bundesrates. Die Maßgaben der Länderkammer sind redaktioneller Art. Eine Lockerung der Anwendungsverbote in Wasserschutzgebieten und in Naturschutzgebieten hatte der Bundesrat abgelehnt.
Die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung tritt in Kraft.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (19.6.) die Maßgaben akzeptiert, unter denen der Bundesrat die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen hat. Die Forderungen der Länderkammer sind ausschließlich redaktioneller Art. Ausschussempfehlungen, geltende Anwendungsbeschränkungen für glyphosathaltige Herbizide zu lockern, fanden in der Plenarsitzung am Freitag (14.6.) keine Mehrheit. Damit wird weder das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten aufgehoben, noch der Einsatz in Gebieten erlaubt, die für die Natur wichtig sind. Die "Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" kann damit wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Sie löst die seit Jahresbeginn per Eilverordnung erlassenen befristeten Glyphosat-Regelungen ab. AgE
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Kabinett gibt grünes Licht
Die Bundesregierung akzeptiert den Glyphosat-Beschluss des Bundesrates. Die Maßgaben der Länderkammer sind redaktioneller Art. Eine Lockerung der Anwendungsverbote in Wasserschutzgebieten und in Naturschutzgebieten hatte der Bundesrat abgelehnt.
Die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung tritt in Kraft.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (19.6.) die Maßgaben akzeptiert, unter denen der Bundesrat die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen hat. Die Forderungen der Länderkammer sind ausschließlich redaktioneller Art. Ausschussempfehlungen, geltende Anwendungsbeschränkungen für glyphosathaltige Herbizide zu lockern, fanden in der Plenarsitzung am Freitag (14.6.) keine Mehrheit. Damit wird weder das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten aufgehoben, noch der Einsatz in Gebieten erlaubt, die für die Natur wichtig sind. Die "Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" kann damit wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Sie löst die seit Jahresbeginn per Eilverordnung erlassenen befristeten Glyphosat-Regelungen ab. AgE


